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   BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B   

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BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B (https://dejure.org/2006,22809)
BSG, Entscheidung vom 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B (https://dejure.org/2006,22809)
BSG, Entscheidung vom 02. August 2006 - B 8 KN 31/05 B (https://dejure.org/2006,22809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verfassungswidrigkeit einer Verweisung auf den Beruf eines Zigarettenautomatenauffüllers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG kann der geltend gemachte Verfahrensmangel allerdings nicht auf eine Verletzung der §§ 109 und 128 Abs. 1 Satz 1 SGG und auf eine Verletzung des § 103 SGG nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (zum Ganzen BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 Rz 4 mwN).

    Wird als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zu den Darlegungserfordernissen bei Aufklärungsrügen vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 mwN).

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Zwar gibt die Beschwerdebegründung zu erkennen, dass der Kläger die aufgeworfenen Fragen noch nicht anhand der Urteile des BSG vom 23. Juni 1982 (BSGE 54, 7 = SozR 4100 § 119 Nr. 19) und vom 18. Februar 1987 (BSGE 61, 158 = SozR 4100 § 119 Nr. 30) für geklärt hält, weil es sich hierbei nicht um die Rechtsprechung zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern zur Arbeitslosenversicherung gehandelt habe.
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Zwar gibt die Beschwerdebegründung zu erkennen, dass der Kläger die aufgeworfenen Fragen noch nicht anhand der Urteile des BSG vom 23. Juni 1982 (BSGE 54, 7 = SozR 4100 § 119 Nr. 19) und vom 18. Februar 1987 (BSGE 61, 158 = SozR 4100 § 119 Nr. 30) für geklärt hält, weil es sich hierbei nicht um die Rechtsprechung zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern zur Arbeitslosenversicherung gehandelt habe.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 54/94

    Begründung eines Verfahrensmangels durch die Verwertung eines

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Der Gesetzgeber hat die Frage, ob ein Ablehnungsgrund gegen einen Sachverständigen vorliegt, rasch und endgültig bereinigt sehen wollen und zu diesem Zweck ein besonderes Verfahren eingerichtet (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 3-1500 § 170 Nr. 5).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen muss ein Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung iS der so genannten Breitenwirkung (zum Ganzen BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 f mwN).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Der Gesetzgeber hat die Frage, ob ein Ablehnungsgrund gegen einen Sachverständigen vorliegt, rasch und endgültig bereinigt sehen wollen und zu diesem Zweck ein besonderes Verfahren eingerichtet (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 3-1500 § 170 Nr. 5).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Eine die Bedeutung einer Norm betreffende Rechtsfrage ist auch dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn zur Auslegung der in Frage stehenden oder vergleichbarer Regelungen schon höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichend Anhaltspunkte dafür geben, wie die aufgeworfene Frage zu beantworten ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8), es sei denn, die Frage wäre aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden; dazu muss substantiiert vorgetragen werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das LSG seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 13) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 21.02.1986 - 5a BKnU 9/85

    Verfahrensmangel - Zulassung der Revision - Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B
    Soweit sich der Kläger sinngemäß gegen die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch wendet, die nach seinem Vorbringen in einem gesonderten Beschluss (vom 12. November 2004) ergangen ist, muss er sich dessen Unanfechtbarkeit nach § 177 SGG entgegenhalten lassen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

    Im Rahmen einer auf einen solchen Sachverhalt gestützten Gehörsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind allerdings auch Darlegungen erforderlich, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194) .

    Denn hierzu sind insbesondere auch Darlegungen des Beschwerdeführers erforderlich, dass er alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194).

  • BSG, 02.06.2010 - B 13 R 493/09 B
    Hierzu gehören auch Darlegungen, dass der Beschwerdeführer seinerseits alles ihm Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B
    Insoweit kommt es lediglich auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt an; eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts ist nicht zu erwarten (zum Erfordernis, sich nicht nur mit einzelnen Entscheidungen, sondern mit der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem aufgeworfenen Fragenkomplex auseinanderzusetzen, vgl BSG Beschluss vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - veröffentlicht bei Juris, RdNr 11 und 13).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 53/15 B
    Im Rahmen einer auf einen solchen Sachverhalt gestützten Gehörsrüge sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren allerdings auch Darlegungen erforderlich, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; Beschluss vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; Beschluss vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194).
  • SG Nordhausen, 25.01.2018 - S 20 R 1565/15

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung - Berufswunsch - Berufsbegriff

    In diesem Sinn geht das BSG z.B. von einem Beruf des Zigarettenautomatenauffüllers, als grundsätzlich zulässigem Verweisungsberuf aus (BSG, Beschluss vom 02. August 2006 - B 8 KN 31/05 B -, juris).
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